Gastbeitrag

3 Rechtstipps zum Thema Zahlung im Online-Shop

Die Zahlungsabwicklung im Online-Shop kann für Unternehmen herausfordernd sein. Neue Zahlungsmethoden oder gesetzliche Vorschriften sowie Kunden, die möglicherweise nicht zahlen können oder betrügerische Absichten haben, tragen dazu bei. Daher hat Sandra May, Expertin für IT-Recht vom Händlerbund, drei wertvolle Tipps zusammengestellt, die jedes Unternehmen zum Thema Payment kennen sollte.

Tipp 1: Zahlungsarten angeben

Im E-Commerce müssen die akzeptierten Zahlungsarten zwingend angegeben werden, da Kundinnen und Kunden nicht wie im stationären Handel nachfragen können. Der Gesetzgeber hat daher spezielle Pflichtinformationen eingeführt, die Details zu Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen enthalten. Wichtige Punkte sind:

  • Zahlungsmittel: Angaben, welche Bezahlmethoden akzeptiert werden und ob Unterschiede je nach Bestellung existieren (z.B. aus dem Ausland oder bei Neukunden).
  • Zahlungszeitpunkt: Klarstellung, wann Zahlungen fällig sind, sowohl bei Lieferung als auch bei Vorkasse, wie z.B. PayPal. Dies beeinflusst auch die Lieferfrist, die oft erst nach Zahlungseingang beginnt.
  • Rabatte und Alternativen: Es können Rabatte für schnelle Zahlungen angeboten werden, wobei die Rechnung dann verschiedene Zahlungsbedingungen zur Auswahl enthält.

Diese Informationen müssen transparent und gut auffindbar sein, z.B. in den AGB, Kundeninformationen oder gesonderten Zahlungsbedingungen.

Tipp 2: Kosten für Zahlungsmittel

Die Kosten für Zahlungsarten sind ein wichtiger Aspekt im E-Commerce, da Zahlungsanbieter Gebühren für ihre Dienste erheben. Diese Gebühren können sowohl dem Unternehmen als auch den (End-)Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt werden. Allerdings dürfen Kundinnen und Kunden nicht für die Nutzung von SEPA-Basislastschrift, SEPA-Firmenlastschrift, SEPA-Überweisung oder Zahlungskarten belastet werden.

Gebühren für andere Zahlungsarten sind gesetzlich begrenzt und dürfen nur so hoch sein, wie sie im Shop tatsächlich anfallen. Pauschalbeträge, die das tatsächliche Entgelt überschreiten, sind nicht zulässig.

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Zahlungsarten kosten Händler Geld – das ist klar. Doch wer kommt für diese auf?

Jeder Online-Shop muss mindestens eine kostenlose, gängige und zumutbare Zahlungsart anbieten. Was genau “gängig und zumutbar” bedeutet, wurde in verschiedenen Gerichtsurteilen unterschiedlich entschieden. Unproblematisch sind in der Regel Vorkasse per Überweisung, PayPal oder ein kostenfreier Rechnungskauf. Die Sofortüberweisung und spezielle Kreditkarten dürfen jedoch nicht die einzige kostenfreie Zahlungsoption sein.

Tipp 3: Widersprüchliche Angaben vermeiden

Auf vielen Onlinepräsenzen gibt es widersprüchliche Informationen zu den angebotenen Zahlungsarten, besonders auf FAQ-Seiten. Diese Angaben müssen jedoch vollständig und klar sein, einschließlich aller Bedingungen. Ansonsten kann es zu Abmahnungen oder zu Reputationsverlust führen. Bei internationalen Lieferungen treten häufig weitere Unstimmigkeiten auf, da nicht alle Zahlungsarten für ausländische Kundinnen und Kunden verfügbar sind.

Fazit

Zahlungsbedingungen sind komplex

Bereits diese drei kleinen Tipps vermitteln einen Eindruck davon, dass auch das Thema Zahlungsbedingungen in Online-Shops nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Macht man es falsch, droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Daher ist es wichtig, die Fallstricke zu kennen und sich abzusichern.

Expertin für IT-Recht
Sandra May
Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.
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